Ein Moment der Unaufmerksamkeit oder Vergesslichkeit kann zu schwerwiegenden Schäden an einem Gebäude führen. Eine unbeaufsichtigte brennende Kerze kann einen schweren Brand verursachen, ebenso kann ein geöffnetes Fenster bei Sturm einen Schaden nach sich ziehen. In der Wohngebäudeversicherung spricht der Versicherer von grober Fahrlässigkeit, er kann die Leistungen kürzen oder verweigern. Allerdings können Sie sich absichern und grobe Fahrlässigkeit mitversichern.
Grobe Fahrlässigkeit mitversichern
In den Tarifen der Wohngebäudeversicherung ist die grobe Fahrlässigkeit nur sehr selten enthalten. Lediglich in den teuren Komforttarifen kann die grobe Fahrlässigkeit bereits enthalten sein. Sie können gegen einen geringen Aufpreis die grobe Fahrlässigkeit jedoch mitversichern, was auf jeden Fall zu empfehlen ist. Viele Versicherer versuchen, mit der Einrede auf grobe Fahrlässigkeit ihre Leistungen zu drücken. Sie als Versicherungsnehmer sind, wenn Sie dieses Risiko nicht mitversichern, nahezu machtlos. Bereits beim Versicherungsvergleich können Sie angeben, ob Sie die grobe Fahrlässigkeit mitversichern wollen. Sie erhalten die entsprechenden Tarife angezeigt.