In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden an der Fußbodenheizung mitversichert, denn die Fußbodenheizung ist mit dem Gebäude verbunden. Schäden durch die Fußbodenheizung sind ebenfalls mitversichert. Bei der Antragstellung müssen Sie Angaben über die vorhandene Heizung machen. Die Fußbodenheizung kann bei der Berechnung des Wertes 1914 berücksichtigt werden. Möchten Sie nachträglich eine Fußbodenheizung in Ihr Wohngebäude einbauen, so sollten Sie die Versicherungsgesellschaft darüber informieren. Das Wohngebäude kann dadurch in seinem Wert steigen, eine neue Versicherungssumme ist die Folge, verbunden mit geänderten Beiträgen. Geben Sie den nachträglichen Einbau der Fußbodenheizung nicht an, so kann die Versicherungsgesellschaft die Leistungen bei entsprechenden Schäden an der Fußbodenheizung oder durch die Fußbodenheizung verweigern.