In der Wohngebäudeversicherung sind Schäden durch Flugkörper abgesichert, sie fallen unter den Bereich Feuer. Durch den Auf- oder Anprall von Flugkörpern kann es zu Bränden kommen, doch kann es auch zu anderen Zerstörungen kommen. Diese Schäden sind immer mitversichert. Es ist dabei unerheblich, ob es sich um bemannte Flugkörper wie Flugzeuge, Segelflieger, Hubschrauber oder Ballons handelt oder ob unbemannte Flugobjekte wie Raketen oder Satelliten auf das Gebäude prallen. Schäden, die durch anprallende Teile dieser Flugkörper oder durch die Ladung des Flugkörpers entstehen, sind ebenfalls versichert. Kommt es zu Schäden durch Überschallknall, beispielsweise durch einen Düsenjäger, so übernimmt die Wohngebäudeversicherung auch dafür die Kosten.