Sie sollten, wenn Sie eines oder mehrere Wohngebäude besitzen, auf die Wohngebäudeversicherung nicht verzichten. Sie schützt Sie vor Schäden durch Leitungswasser, Hagel und Sturm sowie Feuer, deren Ausmaße und finanzielle Folgen immens sein können. Haben Sie lange für ein Eigenheim gespart und viel Herzblut in den Bau und die Erhaltung gesteckt, so kann jeglicher Aufwand von einem Tag zum anderen durch einen Schaden zunichte gemacht werden. Die Wohngebäudeversicherung kann zwar solche Schäden nicht verhindern, doch gleicht sie den finanziellen Schaden aus. So eine Wohngebäudeversicherung hat ihren Preis, doch über den Vergleich im Internet können Sie den richtigen Anbieter finden. Es lohnt sich in jedem Fall, die jährlichen Beiträge zu zahlen. Vielleicht werden Sie sich fragen, ob eine Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzbar ist.
Wohngebäudeversicherung für selbst genutzte Gebäude
Nutzen Sie das Wohngebäude, das Ihnen gehört, selbst zu eigenen Wohnzwecken, dann können Sie die Beiträge zur Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzen. Die Wohngebäudeversicherung dient bei Privatpersonen nicht der Sicherung der eigenen Person und kann aus diesem Grunde nicht bei der Einkommenssteuererklärung geltend gemacht werden. Im Gegensatz dazu können Sie jedoch
- Unfallversicherung
- Berufsunfähigkeitsversicherung
- Risikolebensversicherung
- private Altersvorsorge
- Haftpflichtversicherung
steuerlich absetzen.
Steuerliche Absetzbarkeit für Vermieter
Für Vermieter ist die Wohngebäudeversicherung nicht steuerlich absetzbar. Eine Ausnahme bilden Gebäude, die gewerblich vermietet werden. Besitzen Sie Gebäude, die Sie gewerblich vermieten, so können Sie die Wohngebäudeversicherung steuerlich absetzen und als Betriebskosten geltend machen. Sie müssen dann allerdings die Einnahmen, die Sie durch die Vermietung erzielt haben, in der Steuererklärung angeben. Die Wohngebäudeversicherung kann bei einer gewerblichen Vermietung jedoch jährlich nur bis zu einem Betrag von 1.900 Euro steuerlich abgesetzt werden.
Umlage auf die Mieter
Als Vermieter können Sie die Wohngebäudeversicherung nicht immer steuerlich absetzen. Sie haben allerdings die Möglichkeit, die Kosten der Wohngebäudeversicherung auf die Mieter umzulegen. Der Anteil, den jeder Mieter zu zahlen hat, richtet sich nach der Zahl der angemieteten Quadratmeter Wohnfläche. In der Nebenkostenabrechnung müssen Sie die Kosten für die Wohngebäudeversicherung detailliert angeben. Die Mieter müssen die Umlage der Wohngebäudeversicherung akzeptieren, denn schließlich profitieren auch sie davon. Kommt es zu einem Schaden, so haben die Mieter Ansprüche und können sich an den Vermieter wenden.